2. Eigentum und Beschränkung
(1) Der Lizenzgeber oder seine Lieferanten besitzen alle Urheber- und Eigentumsrechte in und an der lizenzierten Software. Die Struktur, die Organisation und der in der lizenzierten Software enthaltene Code sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Lizenzgebers und seiner Lieferanten. Die lizenzierte Software wird zusätzlich durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und die internationalen Vertragsbestimmungen geschützt. Der Lizenznehmer muss die lizenzierte Software in derselben Art und Weise behandeln, in der er auch andere urheberrechtlich geschützte Materialien, wie ein Buch, behandeln würde.
(2) Der Lizenznehmer darf, weder im Ganzen noch in Teilen, mit Ausnahme der in Abschnitt 1 genannten Angaben, keine Kopien der Software vermieten, verpachten, verteilen, übertragen oder neu drucken.
(3) Der Lizenznehmer willigt ein, die lizenzierte Software nicht zu modifizieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen.
(4) Der Lizenznehmer willigt ein, keine Änderung der Dateinamen für die lizenzierte Software vorzunehmen.
(5) Außer wie in dieser Vereinbarung angegeben, gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer keine Rechte an geistigem Eigentum in oder an der lizenzierten Software.